Kindergrundsicherung


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Den meisten Kindern und Jugendlichen in Deutschland geht es gut: Sie gehen in gute Kitas und gute Schulen, werden von ihren Eltern intensiv gefördert, treiben Sport, spielen Instrumente und entdecken mit ihren Freunden die Welt – vor der Haustür, im Netz und unterwegs.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass jedes fünfte Kind in unterschiedlicher Form von Armut betroffen ist. Kinder erleben aufgrund der Arbeitslosigkeit der Eltern oder der Tatsache, dass ihre Eltern geringe Einkommen haben, Armut und soziale Ausgrenzung. Finanzielle Armut der Familien geht oft einher mit geringeren Bildungs- und Teilhabechancen ihrer Kinder. Fast die Hälfte der Kinder im SGB II-Bezug kommt aus alleinerziehenden Haushalten.

Für uns ist klar: In einem reichen Land wie Deutschland darf kein Kind in Armut aufwachsen – und Kinder dürfen für ihre Eltern kein Armutsrisiko sein. Familien dürfen nicht deshalb in der Grundsicherung landen, weil ihr Einkommen nicht auch für den Bedarf der Kinder reicht. Wir wollen die bestmögliche Entwicklung für alle Kinder. Und dafür muss sowohl der finanzielle Bedarf als auch ein gutes Angebot für Teilhabe und Bildung sichergestellt sein. 

Deshalb haben wir das Starke-Familien-Gesetz auf den Weg gebracht, das das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder in der Grundsicherung und für Kinder von Kinderzuschlags-Beziehern ausweitet, das jährliche Schulbedarfspaket anhebt sowie für ein kostenfreies Mittagessen und Schülerbeförderung sorgt. Zudem wird der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen erhöht und ausgeweitet. Um bedürftige Familien besser zu erreichen, eröffnen wir den Zugang zum Kinderzuschlag auch für viele, die bisher ohne Unterstützung geblieben sind und befreien sie gleichzeitig von den KiTa-Gebühren. Mit diesen Maßnahmen helfen wir auch Alleinerziehenden direkt und schnell.

Was wir wollen:

Wir wollen eine Kindergrundsicherung, die sich an alle Kinder in Deutschland richtet und ihnen ein gutes und gesundes Aufwachsen ermöglicht. Dabei führen wir bislang einzeln ausgezahlte, einzeln zu beantragende und zum Teil aufeinander anzurechnende Leistungen (wie etwa Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket oder Leistungen aus dem SGB II) zu einer Kindergrundsicherung zusammen und vereinfachen das System auf diese Weise. Hierfür wollen wir auch die Schnittstellen zum Wohngeld und zu Unterhaltsvorschussleistungen besser abstimmen. Davon profitieren insbesondere Kinder von Alleinerziehenden.

Unsere sozialdemokratische Kindergrundsicherung besteht aus zwei Säulen: Sie orientiert sich nicht nur am finanziellen Bedarf eines Kindes, sondern berücksichtigt auch die Infrastrukturleistungen in Kita, Schule, Ganztagsbetreuung und Teilhabe an Förderangeboten. Die beiden Säulen „individuelle Grundsicherung“ und „infrastrukturelle Förderung“ machen die neue Leistung aus. Wir wollen deswegen, dass auf bundes-, länder- und kommunaler Ebene mehr Strukturen wie Kita, Schule, Ganztagsbetreuung, Mittagessen und Mobilität kostenfrei werden. Aber auch Teilhabe und Zugang zu Kultur muss für alle bezahlbar sein. Es ist außerdem ein besonderes Anliegen der Sozialdemokratie, dass kein Kind mit Behinderung irgendwelche Nachteile dadurch erfährt. Deshalb müssen all diese Bereiche barrierefrei ausgestaltet werden. 

Wir wollen weiterhin, dass Kinder als Teil ihrer Familiebetrachtet werden. Deswegen orientiert sich die Kindergrundsicherung am Einkommen der Eltern. Sie baut auf den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz und den damit verbundenen verbesserten Leistungen im Kinderzuschlag und im Bildungs- und Teilhabepaket auf und entwickelt diese Schritt für Schritt weiter.

Mit der neuen Kindergrundsicherung wollen wir ganzheitlich ansetzen: Sie setzt sich deswegen aus dem Existenzminimum und dem Entwicklungsbedarf eines Kindes zusammen. Das Starke-Familien-Gesetz sichert erstmals Eltern mit kleinen Einkommen im Kinderzuschlag das Existenzminimum von 408 Euro pro Kind und Monat. Auf dieser Grundlage wird die sozialdemokratische Kindergrundsicherung konzipiert. Das Einkommen der Eltern bleibt dabei Orientierung. Die Höhe des Entwicklungsbedarfs ist noch sachgerecht zu bestimmen. 

Wir wollen Kinder aus dem SGB II-Bezug holen. Das SGB II-System ist darauf ausgerichtet, Erwerbssuchende zu betreuen und sie in Arbeit zu vermitteln. Beides trifft auf Kinder und ihre Bedürfnisse nicht zu. Sie brauchen kindgerechte, auf Bildungs- und Teilhabechancen ausgerichtete Betreuung und Förderung. Dabei werden wir auch das bisherige Modell der Bedarfsgemeinschaft neu bestimmen und somit die Lebensentwürfe von Familien besser berücksichtigen.

Der beste Weg, Armut von Kindern zu verhindern, ist es, ihre Eltern in gut entlohnte Arbeit zu bringen. Wir erkennen auch bei der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung den Wert der Arbeit an und belohnen Arbeit. Wir wollen, dass es sich für Eltern mit kleinen Einkommen lohnt, mehr Erwerbseinkommen zu erzielen. Uns ist wichtig, dass Eltern nicht aufgrund ihrer Kinder in Armut fallen.

Unsere Kindergrundsicherung wird eine unbürokratische und leicht verständliche Leistung sein, weil sie den Familien aktiv angeboten wird und digital beantragt werden kann. Der „Kinderzuschlag Digital“, der im Jahr 2019 eingeführt wird, ist der erste Schritt dazu.

Wir wollen, dass es jedes Kind packt. Deswegen ist uns auch jedes Kind gleich viel wert. Eltern mit höheren Einkommen dürfen in Zukunft nicht mehr Leistungen für die elterliche Betreuung und Erziehung erhalten, als Familien mit weniger Einkommen.

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Quelle:

www.spd.de/aktuelles/ein-neuer-sozialstaat-fuer-eine-neue-zeit/

 

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